Stand: 9. März 2022
1. Grundlage:
Dem vorliegenden Covid-19-Präventionskonzept liegen die Verordnungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für den Sportbereich zugrunde. Es erfolgt eine laufende Aktualisierung.
2. Hygienevorgaben:
Es besteht keine Maskenpflicht. Begleitpersonen (z.B. beim Schnuppern) wird empfohlen, eine FFP2- Maske zu tragen.
Ein gesetzlich vorgegebener Mindestabstand ist einzuhalten.
Eine kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist beim Helfen und Sichern erlaubt, das Tragen einer Maske durch den Stundenleiter ist dabei gewünscht.
Es ist auf die Händedesinfektion im Vorraum beim Betreten der Halle sowie auf regelmäßiges Händewaschen zu achten.
Während der Sportausübung sowie zwischen den Turnstunden ist auf ausreichendes und regelmäßiges Lüften zu achten.
Das Benutzen der Duschen ist (unter Einhaltung eines gesetzlich vorgegebenen Mindestabstandes) möglich.
3. Regelungen zur Steuerung des Teilnehmeraufkommens:
Eine gesetzlich vorgegebene Maximalanzahl an Teilnehmern pro Turnstunde ist einzuhalten.
Es müssen Teilnehmerlisten (Riegenlisten) vom Stundenleiter geführt und im Hallenbuch abgelegt werden.
4. Schulung der Teilnehmer hinsichtlich der aktuell gültigen Maßnahmen:
Die Teilnehmer werden hinsichtlich der aktuell gültigen Maßnahmen regelmäßig vom Stundenleiter geschult, dieser ist für die Einhaltung sämtlicher Corona-Maßnahmen in seiner Einheit verantwortlich.
Das Corona-19-Präventionskonzept hängt in der Turnhalle und im Schaukasten an der Turnhalle aus und wird auf der Homepage des ÖTB Turnverein Neunkirchen 1862 (www.tvneunkirchen.at) veröffentlicht.
5. Regelung zum Verhalten beim Auftreten einer Covid-19-Infektion:
Den Anweisungen der zuständigen Behörde (BH Neunkirchen) wird Folge geleistet.
Edda Huber
Obfrau-Stv., Covid-19-Beauftragte